Bürgergeld und Umzug: Jobcenter muss Doppelmiete übernehmen
Das Jobcenter ist verpflichtet, die Doppelmiete zu zahlen, wenn diese unvermeidbar ist. Viele Mieter stehen vor dem Problem, dass sie in eine neue Wohnung ziehen möchten, während die Kündigungsfrist der alten Wohnung noch läuft. Dies kann zu einer doppelten Mietzahlung führen, die für Empfänger von Bürgergeld eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2019 (Az.: B14 AS 2/19 R) muss das Jobcenter die Kosten für die Doppelmiete übernehmen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Echte Nutzung beider Wohnungen: Die Mieter müssen im Umzugsmonat tatsächlich beide Wohnungen bewohnen.
2. Unvermeidbarkeit der doppelten Mietzahlung: Eine Doppelmiete ist dann unvermeidbar, wenn eine Abstimmung der Vertragslaufzeiten der alten und neuen Wohnung unzumutbar ist. Dies kann durch die lokalen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes oder die persönlichen Lebensumstände des Betroffenen, wie Gesundheitszustände oder alleinerziehende Betreuung, bedingt sein.
In einem weiteren Urteil entschied das Bundessozialgericht zugunsten einer alleinerziehenden Mutter, nachdem das Sozialgericht ihre Klage zuvor abgewiesen hatte (Az.: S 6 AS 4750/14). Dies verdeutlicht, dass das Gericht die besonderen Herausforderungen für Alleinerziehende ernst nimmt und die Notwendigkeit der Übernahme von Doppelmieten anerkennt.
Umzug: Stressfaktor und Belastung Bürgergeld-Empfänger
Ein Umzug zählt zu den stressigsten Ereignissen im Leben. Besonders für Empfänger von Bürgergeld kann ein Wohnungswechsel aufgrund der damit verbundenen Kosten eine erhebliche Herausforderung darstellen. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung fällt häufig eine Doppelmiete an.
In vielen Fällen ist es jedoch möglich, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt.