Fahrzeuge der Bedürftig Umzüge GmbH für regionale und überregionale Erstattungsumzüge

Umzugsunternehmen für Umzüge mit Kostenübernahme

Erstattungsumzug: BUKG, LUKG, Mitarbeiterumzug, Pflegekasse und Jobcenter

Ob Umzug nach BUKG oder LUKG, Mitarbeiterumzug bei einer beruflichen Versetzung, Umzug mit Pflegegrad über die Pflegekasse oder Jobcenter-Umzug: Wir erstellen Ihnen ein nachvollziehbares Umzugsangebot zum Einreichen, stimmen den genehmigten Leistungsumfang mit Ihnen ab und führen Ihren Umzug mit unserem festangestellten Stammpersonal durch. Bei bestätigter Direktabrechnung stellen wir die Rechnung an den zuständigen Kostenträger.

  • BUKG
  • LUKG
  • Mitarbeiterumzug
  • Berufliche Versetzung
  • Pflegekasse
  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Agentur für Arbeit
Transparentes AngebotLeistungen und Kosten nachvollziehbar aufgeführt
Schriftliche Zusage zuerstAuftrag erst nach geklärter Kostenübernahme
Direkte Abrechnung möglichWenn der Kostenträger diese schriftlich bestätigt

Kurz erklärt

Was ist ein Erstattungsumzug?

Ein Erstattungsumzug ist ein Umzug, bei dem die Kosten von einer offiziellen Stelle wie einer Behörde, einer Pflegekasse, dem öffentlichen Dienst oder dem Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen oder bezuschusst werden. Dazu zählen beispielsweise das Jobcenter, das Sozialamt, eine Pflegekasse oder eine zuständige Dienststelle nach dem Bundesumzugskostengesetz beziehungsweise dem jeweiligen Landesumzugskostenrecht.

Entscheidend ist nicht allein der Grund des Umzugs, sondern die vorherige schriftliche Zusage. Darin sollte stehen, welche Leistungen übernommen werden, bis zu welcher Höhe die Kosten anerkannt sind und an wen die Rechnung zu richten ist. Wir erstellen Ihnen dafür ein verständliches Angebot auf Grundlage des tatsächlichen Umzugsguts und der Bedingungen an beiden Adressen.

Mitarbeiter der Bedürftig Umzüge GmbH transportiert firmeneigene Umzugskartons

Sechs typische Wege

Wer kann Umzugskosten übernehmen?

Voraussetzungen und Verfahren unterscheiden sich. Wir unterstützen Sie mit einem klar gegliederten Umzugsangebot. Die Prüfung und Bewilligung bleiben beim jeweiligen Kostenträger.

Jobcenter

Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Holen Sie die Zustimmung ein, bevor Sie das Umzugsunternehmen beauftragen. Seit Juli 2026 wird die Leistung als Grundsicherungsgeld bezeichnet; vielen ist sie noch unter dem früheren Begriff Bürgergeld bekannt.

Mehr zum Jobcenter-Umzug →

Sozialamt

Auch im Bereich der Sozialhilfe können notwendige Umzugskosten nach vorheriger Zustimmung berücksichtigt werden. Reichen Sie das Angebot frühzeitig ein und lassen Sie sich Umfang und Abrechnungsweg schriftlich bestätigen.

Pflegekasse

Bei Pflegegrad 1 bis 5 können Umzugskosten in eine pflege- oder behindertengerechtere Wohnung im Einzelfall als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt derzeit bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter pflegebedürftiger Person für eine anerkannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Antrag, Kostenvoranschlag und Bewilligung sollten vor der Beauftragung vorliegen; die Entscheidung trifft die Pflegekasse.

Mehr zum Umzug mit Pflegegrad →

Arbeitgeber

Bei einem berufsbedingten Ortswechsel kann der Arbeitgeber vereinbarte Umzugskosten übernehmen. Vorab sollten Leistungsumfang, Budget, Rechnungsanschrift und eine mögliche Bestell- oder Vorgangsnummer eindeutig feststehen.

BUKG

Das Bundesumzugskostengesetz betrifft insbesondere Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst sowie weitere Berechtigte des Bundes. Maßgeblich sind die Zusage der Dienststelle und deren Vorgaben. Je nach Verfahren können mehrere unabhängige, detaillierte Kostenvoranschläge verlangt werden.

LUKG und Landesrecht

Für Beschäftigte und Berechtigte der Länder gelten die jeweiligen Landesregelungen zur Umzugskostenvergütung. Anforderungen, Nachweise und Abrechnung können sich je nach Bundesland und Dienststelle unterscheiden. Deshalb richten wir das Angebot nach deren konkreten Vorgaben aus.

Öffentlicher Dienst

Erstattungsumzug nach dem Bundesumzugskostengesetz

Das BUKG regelt die Umzugskostenvergütung insbesondere für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst sowie weitere Berechtigte des Bundes. Voraussetzung für den Anspruch ist eine schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung durch die zuständige Dienststelle.

Für den Möbeltransport richtet sich das konkrete Angebotsverfahren nach den Vorgaben der zuständigen Dienststelle. Je nach Verfahren können mehrere voneinander unabhängige, vollständige Kostenvoranschläge verlangt werden. Unser Angebot weist Umzugsgut, benötigten Laderaum, Beförderung und vereinbarte Nebenleistungen nachvollziehbar aus. Reichen Sie die verlangten Unterlagen so früh ein, dass die Dienststelle sie vor der Auftragserteilung prüfen kann.

Unser Angebot für die Dienststelle

Bedürftig Umzüge erfasst den Umzug nach Besichtigung oder anhand einer vollständigen Umzugsgutliste. Das Angebot weist Transport, Personal, Packmaterial und notwendige Zusatzleistungen getrennt aus. So kann die zuständige Stelle den Leistungsumfang sachlich prüfen.

  • Umzugsgut und benötigter Laderaum nachvollziehbar erfasst
  • Transportleistung und Nebenleistungen einzeln ausgewiesen
  • Verbindliche Angebotsbedingungen nach Vorgabe der Dienststelle
  • Aktenzeichen, Rechnungsanschrift und Abrechnungsweg berücksichtigt

Umzug bei Versetzung aus dienstlichen Gründen

Häufigster Anlass für einen BUKG- oder LUKG-Umzug ist eine Versetzung an einen anderen Dienstort. Die Umzugskostenvergütung setzt voraus, dass die Dienststelle sie vorher zugesagt hat. Sobald die Zusage vorliegt, erfassen wir Ihr Umzugsgut und erstellen die verlangten Kostenvoranschläge.

LUKG: Umzug nach Landesumzugskostenrecht

Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte gilt das Umzugskostenrecht des jeweiligen Bundeslandes. In unserer Region sind das vor allem das Hessische Umzugskostengesetz (HUKG), das Landesumzugskostengesetz Rheinland-Pfalz und das Landesumzugskostengesetz Baden-Württemberg. Vorgaben zu Angeboten und Nachweisen können sich unterscheiden. Wir richten das Angebot nach den Vorgaben Ihrer Dienststelle aus.

Mitarbeiter trägt einen Umzugskarton zu einer Wohnanlage

Arbeitgeber und Finanzamt

Mitarbeiterumzug und berufliche Versetzung: Kostenerstattung oder Werbungskosten

Ein berufsbedingter Umzug kann hohe Ausgaben verursachen. Neben den Speditionskosten können doppelte Mietzahlungen, Reisen zur Wohnungssuche und weitere Umzugsauslagen entstehen. Eine Mietkaution bindet zusätzlich Geld, ist aber als rückzahlbare Sicherheit nicht automatisch eine abzugsfähige Umzugsausgabe.

In der Privatwirtschaft besteht ohne Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder individuelle Zusage grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Viele Unternehmen beteiligen sich dennoch, etwa bei einer Versetzung, einer Neueinstellung oder im Rahmen eines Relocation-Pakets. Nicht steuerfrei erstattete, beruflich veranlasste und steuerlich anerkannte Kosten können grundsätzlich als Werbungskosten in Betracht kommen. Eine Steuererstattung in voller Höhe der Ausgaben ist damit nicht gemeint.

Mitarbeiterumzug für Unternehmen: Versetzen Sie Beschäftigte an einen anderen Standort oder gewinnen neue Fachkräfte aus einer anderen Region, übernehmen wir den Umzug Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Budget, Leistungsumfang und Rechnungsanschrift stimmen wir vorab mit Ihrer Personalabteilung ab und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrem Unternehmen ab. Ziehen mehrere Beschäftigte oder ganze Abteilungen um, planen wir das gemeinsam mit Ihrem Firmenumzug.

Umzug für eine neue Arbeitsstelle, bezahlt vom Arbeitsamt? Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist und für eine neue, weiter entfernte Arbeitsstelle umzieht, kann bei der Agentur für Arbeit eine Förderung der Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget beantragen (§ 44 SGB III). Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden.

Neue Arbeitsstelle

Der neue Arbeitsplatz macht einen Wohnortwechsel erforderlich oder prägt ihn maßgeblich.

Versetzung

Der Arbeitgeber versetzt Sie dauerhaft oder für eine relevante Tätigkeit an einen anderen Ort.

Deutlich kürzerer Arbeitsweg

Eine tägliche Zeitersparnis von mindestens einer Stunde kann ein starkes Indiz für die berufliche Veranlassung sein.

Beginn der Berufstätigkeit

Der Umzug erfolgt im engen Zusammenhang mit dem erstmaligen Antritt einer Arbeitsstelle.

Ende der doppelten Haushaltsführung

Die steuerliche Bewertung hängt vom Anlass und den Umständen des konkreten Umzugs ab.

Erstattung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes können beruflich veranlasste Umzugskosten nach § 3 Nummer 16 EStG steuerfrei erstatten, soweit die Erstattung die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigt. Übernimmt der Arbeitgeber mehr, kann der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Abzug in der Steuererklärung

Soweit anerkannte Umzugskosten nicht steuerfrei ersetzt wurden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bereits steuerfrei erstattete Beträge dürfen nicht zusätzlich abgezogen werden. Belege und Arbeitgeberabrechnung sollten deshalb vollständig aufbewahrt werden.

Pflegekasse

Umzug mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse

Wird die bisherige Wohnung durch Treppen, enge Bäder oder fehlende Barrierefreiheit zum Hindernis, kann ein Umzug die Pflege zu Hause wieder möglich machen. Dafür kann die Pflegekasse einen Zuschuss zahlen.

Voraussetzungen

Pflegegrad 1 bis 5 und ein Umzug in eine Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt, zum Beispiel barrierearm, ebenerdig oder mit Aufzug (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Die Pflegekasse kann den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person bezuschussen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, zum Beispiel ein Ehepaar, sind bis zu 16.720 Euro möglich.

Antrag vor dem Auftrag

Stellen Sie den Antrag mit unserem Kostenvoranschlag vor der Beauftragung. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Angehörigen ab und übernehmen Einpacken, Montage und Einrichten der neuen Wohnung.

Seniorenumzug mit Pflegegrad: Wir planen Ihren Umzug ohne Zeitdruck, erstellen den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse und begleiten Sie mit unserem festangestellten Stammpersonal vom Einpacken bis zum Einrichten.

Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld

Umzug mit dem Jobcenter: Kostenübernahme, Doppelmiete und Umzugsunternehmen

Als Umzugsunternehmen für Jobcenter-Umzüge kennen wir die Abläufe. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, zuständig bleibt das Jobcenter. Die Grundregel gilt weiter: erst Zusicherung, dann Auftrag.

Zusicherung vor dem Umzug

Umzugskosten übernimmt das Jobcenter nur nach vorheriger Zusicherung. Beantragen Sie diese, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben und bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, etwa weil die Wohnung zu teuer, zu klein oder gesundheitlich ungeeignet ist.

Was zahlt das Jobcenter beim Umzug?

Anerkannt werden können notwendige Umzugskosten wie Transporter oder Umzugsunternehmen, Umzugskartons und Helfer sowie Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Mietkaution wird in der Regel als Darlehen gewährt. Was im Einzelfall angemessen ist, entscheidet das Jobcenter.

Umzugsunternehmen oder Selbsthilfe?

Viele Jobcenter erwarten zunächst, dass Sie den Umzug selbst organisieren. Ein Umzugsunternehmen wird vor allem übernommen, wenn das nicht zumutbar ist, zum Beispiel wegen Alter, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, kleiner Kinder oder fehlender Helfer. Begründen Sie das im Antrag.

Kostenvoranschläge einreichen

Häufig verlangt das Jobcenter einen oder mehrere Kostenvoranschläge. Wir erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot mit Umzugsgut, Fahrzeug, Personal und Zusatzleistungen, das Sie direkt einreichen können. Auf Wunsch senden wir es auch an Ihre Sachbearbeitung.

Doppelmiete beim Jobcenter

Überschneiden sich im Umzugsmonat alte und neue Miete, weil die Kündigungsfrist nicht anders einzuhalten war, kann das Jobcenter beide Mieten als Unterkunftsbedarf anerkennen (Bundessozialgericht, 30.10.2019, B 14 AS 2/19 R). Voraussetzung: Die doppelte Miete ließ sich nicht vermeiden. Sprechen Sie das am besten schon mit der Zusicherung an.

Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland

Die Zusicherung der Umzugskosten erteilt in der Regel das Jobcenter am bisherigen Wohnort. Über die Kosten der neuen Wohnung entscheidet das Jobcenter am neuen Wohnort. Stellen Sie beide Anträge frühzeitig. Wir führen Jobcenter-Umzüge regional und deutschlandweit durch.

Jobcenter-Umzug in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und der Region: Wir erstellen Angebote für Jobcenter-Umzüge in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Mannheim, Heidelberg, Idstein, Taunusstein und dem Umland. Senden Sie uns beide Adressen und Ihre Umzugsgutliste, dann erhalten Sie ein Angebot, das Sie beim Jobcenter einreichen können.

In fünf Schritten

So läuft Ihr Erstattungsumzug ab

Eine saubere Reihenfolge verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass Angebot, Bewilligung und Rechnung zusammenpassen.

  1. 1

    Vorgaben erfragen

    Beim Kostenträger klären, welche Nachweise, Angebote und Leistungen benötigt werden.

  2. 2

    Umzug erfassen

    Adressen, Umzugsgut, Etagen, Laufwege und gewünschte Leistungen vollständig aufnehmen.

  3. 3

    Angebot einreichen

    Unser gegliedertes Angebot dem zuständigen Kostenträger zur Prüfung vorlegen.

  4. 4

    Zusage prüfen

    Genehmigte Kosten, Leistungsumfang und Rechnungsempfänger vor Auftragserteilung abgleichen.

  5. 5

    Umzug durchführen

    Termin verbindlich planen, Umzug fachgerecht ausführen und wie bestätigt abrechnen.

Bitte senden Sie uns die Kostenübernahme vollständig und gut lesbar. Besonders wichtig sind Aktenzeichen, genehmigte Leistungen, Höchstbetrag, Rechnungsadresse und mögliche Abrechnungsfristen.

Leistungen nach Bedarf

Umzugsleistungen für Ihren Erstattungsumzug

Vom reinen Möbeltransport bis zum abgestimmten Full-Service-Umzug. Wir kalkulieren genau die Leistungen, die benötigt und vom Kostenträger bestätigt werden. Ausgeführt wird Ihr Umzug von unserem festangestellten Stammpersonal.

Zusatzleistungen werden nur dann gegenüber dem Kostenträger abgerechnet, wenn sie von der schriftlichen Kostenübernahme erfasst sind. Nicht bewilligte Leistungen führen wir ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen aus.

Regional erreichbar

Erstattungsumzüge an unseren Standorten

Wir planen Erstattungsumzüge und Jobcenter-Umzüge im Rhein-Main-Gebiet, im Taunus und in der Rhein-Neckar-Region. Das Umzugsziel kann innerhalb der Region, deutschlandweit oder im Ausland liegen.

Nicht sicher, welcher Standort Ihren Umzug betreut? Senden Sie uns einfach beide Adressen. Wir ordnen Ihre Anfrage intern dem passenden Team zu.

Häufige Fragen

FAQ zum Erstattungsumzug

Die wichtigsten Antworten zu Angebot, Kostenübernahme, Auftrag und Rechnungsstellung auf einen Blick.

Was ist ein Erstattungsumzug?

Ein Erstattungsumzug ist ein Umzug, bei dem die Kosten von einer offiziellen Stelle wie einer Behörde, dem öffentlichen Dienst oder dem Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen oder vergütet werden. Mögliche Kostenträger sind unter anderem Jobcenter, Sozialamt, Arbeitgeber oder eine zuständige Dienststelle nach dem Bundes- beziehungsweise Landesumzugskostenrecht.

Muss die Kostenübernahme vor der Beauftragung vorliegen?

Ja, der Auftrag sollte erst erteilt werden, wenn die schriftliche Kostenübernahme vorliegt und geprüft wurde. Ohne vorherige Zusage besteht das Risiko, dass einzelne Leistungen oder die gesamten Umzugskosten nicht anerkannt werden.

Wann kann das Jobcenter Umzugskosten übernehmen?

Das Jobcenter kann notwendige Umzugskosten nach vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkennen. Ob der Umzug erforderlich und das Angebot angemessen ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Reichen Sie das Angebot deshalb vor der Beauftragung ein.

Welche Umzugskosten zahlt das Jobcenter?

Nach vorheriger Zusicherung kann das Jobcenter notwendige Umzugskosten übernehmen, zum Beispiel für Transporter oder Umzugsunternehmen, Umzugskartons und Helfer, sowie Wohnungsbeschaffungskosten. Eine Mietkaution wird in der Regel als Darlehen gewährt. Was im Einzelfall angemessen ist, entscheidet das Jobcenter.

Bezahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen?

Das ist möglich, wenn Sie den Umzug nicht selbst organisieren können, etwa wegen Alter, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, kleiner Kinder oder fehlender Helfer. Häufig verlangt das Jobcenter dafür einen oder mehrere Kostenvoranschläge. Wir erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot, das Sie einreichen können.

Übernimmt das Jobcenter die doppelte Miete beim Umzug?

Im Einzelfall ja. Mussten Sie im Umzugsmonat wegen der Kündigungsfrist für die alte und die neue Wohnung Miete zahlen, kann das Jobcenter beide Mieten als Unterkunftsbedarf anerkennen, wenn sich die Überschneidung nicht vermeiden ließ (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.10.2019, B 14 AS 2/19 R). Klären Sie die Doppelmiete am besten schon zusammen mit der Zusicherung.

Welches Jobcenter ist bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zuständig?

Die Zusicherung der Umzugskosten erteilt in der Regel das Jobcenter am bisherigen Wohnort. Über die Kosten der neuen Wohnung entscheidet das Jobcenter am neuen Wohnort. Stellen Sie beide Anträge vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag und vor der Beauftragung des Umzugsunternehmens.

Was ändert sich durch das Grundsicherungsgeld beim Umzug?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld (davor Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV) Grundsicherungsgeld. Zuständig bleibt das Jobcenter. Für den Umzug gilt weiterhin: Umzugskosten vor dem Umzug beantragen und die schriftliche Zusicherung abwarten.

Kann die Agentur für Arbeit einen Umzug für eine neue Arbeitsstelle bezahlen?

Das ist möglich. Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist und für eine neue, weiter entfernte Arbeitsstelle umzieht, kann eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III beantragen. Bei Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter zuständig. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden.

Kann das Sozialamt die Kosten eines Umzugs übernehmen?

Auch das Sozialamt kann notwendige Umzugskosten nach vorheriger Zustimmung berücksichtigen. Höhe, Leistungsumfang und Abrechnungsweg richten sich nach dem Einzelfall und den Vorgaben des zuständigen Sozialhilfeträgers.

Kann die Pflegekasse Umzugskosten bezuschussen?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen Umzug in eine pflege- oder behindertengerechtere Wohnung im Einzelfall als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter pflegebedürftiger Person für eine anerkannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen. Voraussetzung ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt. Beantragen Sie den Zuschuss mit Kostenvoranschlag vor der Beauftragung.

Wie viel zahlt die Pflegekasse, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen umziehen?

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person. Ziehen mehrere Pflegebedürftige in eine gemeinsame Wohnung, zum Beispiel ein Ehepaar mit Pflegegrad, können insgesamt bis zu 16.720 Euro bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse.

Stellt Bedürftig Umzüge die Rechnung direkt an den Kostenträger?

Ja, wenn Behörde, Dienststelle oder Arbeitgeber die Direktabrechnung vor der Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Dafür benötigen wir die vollständige Rechnungsanschrift, ein Aktenzeichen und gegebenenfalls eine Bestellnummer oder Kostenstelle.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Umzugsangebot?

Benötigt werden Start- und Zieladresse, Zeitraum, Etagen, Aufzüge, Laufwege, Parksituation und eine möglichst vollständige Umzugsgutliste. Hilfreich sind außerdem Formulare oder Angebotsvorgaben des Kostenträgers.

Welche Vorgaben gelten bei BUKG- oder Landesrecht-Umzügen?

Wir erstellen detaillierte Kostenvoranschläge mit Umzugsgut, Laderaum, Transport und einzeln ausgewiesenen Nebenleistungen. Dienststellen können mehrere unabhängige Angebote oder eigene Formulare verlangen. Maßgeblich sind immer deren aktuelle Vorgaben.

Übernimmt der Dienstherr die Umzugskosten bei einer Versetzung?

Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen kann die Dienststelle eine Umzugskostenvergütung nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) oder dem Umzugskostenrecht des Landes zusagen. Maßgeblich ist die vorherige Zusage. Wir erstellen die dafür verlangten Kostenvoranschläge.

Was ist das LUKG und welches Landesrecht gilt in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg?

LUKG steht für Landesumzugskostengesetz. Es regelt die Umzugskostenvergütung für Landesbeamtinnen und Landesbeamte. In Hessen gilt das Hessische Umzugskostengesetz (HUKG), in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg das jeweilige Landesumzugskostengesetz. Anforderungen an Angebote und Nachweise richten sich nach den Vorgaben Ihrer Dienststelle.

Was ist ein Mitarbeiterumzug?

Bei einem Mitarbeiterumzug übernimmt der Arbeitgeber die Umzugskosten, etwa bei einer Versetzung an einen anderen Standort oder bei einer Neueinstellung aus einer anderen Region. Wir stimmen Budget und Leistungsumfang mit der Personalabteilung ab und rechnen auf Wunsch direkt mit dem Unternehmen ab.

Kann ein Arbeitgeber Umzugskosten übernehmen?

Ja, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme und den Abrechnungsweg vorher bestätigt. Ein allgemeiner Anspruch besteht in der Privatwirtschaft nicht; eine Zusage kann sich jedoch aus Vertrag, Vereinbarung oder Relocation-Paket ergeben.

Werden Zusatzleistungen ebenfalls übernommen?

Packservice, Möbelmontage, Halteverbotszone, Außenaufzug oder Lagerung können Teil des Angebots sein. Direkt mit dem Kostenträger rechnen wir sie nur ab, wenn sie schriftlich genehmigt oder ausdrücklich bestätigt wurden.

In welchen Regionen führt Bedürftig Umzüge Erstattungsumzüge durch?

Wir betreuen Erstattungsumzüge und Jobcenter-Umzüge in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Darmstadt, Mannheim und Ludwigshafen, Heidelberg, Idstein, Taunusstein und Königstein im Taunus sowie im Umland. Umzüge können regional, deutschlandweit oder nach vorheriger Abstimmung grenzüberschreitend durchgeführt werden.

Wer führt meinen Erstattungsumzug durch?

Ihren Umzug führt unser festangestelltes Stammpersonal durch. Die Bedürftig Umzüge GmbH ist ein familiengeführtes Umzugsunternehmen und AMÖ-Fachbetrieb seit 1984.

Sie benötigen ein Angebot für Ihren Kostenträger?

Erfassen Sie Ihren Umzug online oder sprechen Sie direkt mit unserem Team. Teilen Sie uns bitte mit, welcher Kostenträger zuständig ist und ob bereits Angebotsvorgaben oder eine Kostenübernahme vorliegen.

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