Halteverbot / Halteverbotszone Umzug einrichten. Diese Fristen sind einzuhalten

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Halteverbot Halteverbotszone Umzug – Ihr Umzug steht bevor und es ist kein Platz für den Möbelwagen vorhanden? Halteverbot / Halteverbotszone für Ihren Umzug. Ist bei Ihrem Umzug das Einrichten einer Halteverbotszone an der alten oder neuen Umzugsadresse notwendig? Dann sind je nach Vorgaben der jeweiligen Ordnungsbehörde verschiedene Auflagen und Fristen unbedingt einzuhalten.

Halteverbot / Halteverbotszone für Ihren Umzug einrichten - Diese Fristen sind einzuhalten
Halteverbot / Halteverbotszone für Ihren Umzug einrichten – Diese Fristen sind einzuhalten

Umzug Halteverbot – Das Beladen und Entladen von Umzugsgut ist nur entspannt möglich, wenn ausreichend Platz für den Möbelwagen vorhanden ist. Unsere Umzugskunden bestellen rechtzeitig vorher das Aufstellen einer Halteverbotszone, damit der Umzugswagen problemlos an den erforderlichen Adressen parken kann. Das Einrichten des Halteverbots für Ihren Umzug übernehmen wir gerne für Sie, denn wir holen auch bei der jeweiligen Stadt die erforderliche Genehmigung für das Aufstellen der mobilen Halteverbotszone ein.

An das Halteverbot / die Halteverbotszone gedacht? Auf die richtige Umzugsberatung kommt es an

Wir beraten Sie persönlich bei Ihrem geplanten Umzug und kommen selbstverständlich auch zu Ihnen, um unser Angebot und unseren Service zu erläutern. Logistisch ist es häufig notwendig, den nötigen Parkraum mit Halteverbotszonen freizuhalten, um so Platz für den Umzugswagen zu schaffen. Wir kümmern uns um die erforderliche Genehmigung der jeweiligen Stadt und richten für Sie rechtzeitig die mobile Halteverbotszone ein. Umzugsunternehmen dürfen nicht einfach mobile Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum einrichten. Jedes Unternehmen muss vor Einrichtung der Halteverbotszone einen schriftlichen Antrag bei der jeweiligen Ordnungsbehörde einreichen und darf erst nach schriftlicher Genehmigung die mobile Halteverbotszone einrichten.

Halteverbot / Halteverbotszone für Ihren Umzug einrichten - Diese Fristen sind einzuhalten
Halteverbot / Halteverbotszone für Ihren Umzug einrichten – Diese Fristen sind einzuhalten

Für das Einrichten des Halteverbots / der Halteverbotszone sind unterschiedliche Fristen einzuhalten

Die meisten Ordnungsämter wollen den Antrag zur Einrichtung etwa 10 Tage vorher gestellt haben. Einige Städte, wie z.B. Frankfurt am Main legt fest, dass der Antrag spätestens 14 Werktage vor dem Umzugstermin zur Prüfung eingereicht werden muss. Wenn die schriftliche Genehmigung für das Einrichten der Halteverbotszone seitens der Ordnungsbehörde vorliegt, wird die notwendige Halteverbotszone spätestens 3 volle Werktage vor dem Umzug mit einer sogenannten Beweisliste durch uns eingerichtet.

Sollte an der Be- oder Entladenstelle bereits ein absolutes Halteverbot bestehen, kümmern wir uns gerne um die notwendige Ausnahmegenehmigung, damit der Umzugswagen an vorgesehener Stelle parken kann. Es darf zu keinen Verzögerungen beim Umzug kommt, denn das kostet Zeit und Kraft. Gleiches gilt auch bei Fußgängerzonen, auch hier kümmern wir uns auf Wunsch des Kunden um die notwendige Erlaubnis zum Befahren der jeweiligen Zone.
Nur bei ordnungsgemäß durchgeführter Beantragung und Einrichtung der nötigen Halteverbotszone gibt es die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung des Halteverbots, öffentliche Konsequenzen in die Wege zu leiten.

Unseren Umzugsservice mit dazugehöriger Einrichtung von Halteverbotszonen bieten wir Ihnen in nachfolgenden Regionen und weiterer Umgebung an:

Sprechen Sie uns gerne an, wir kümmern uns um die nötigen Anträge und die notwendige Beschilderung.

Ihr Team der Bedürftig Umzüge GmbH