Umzugskosten steuerlich absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 %, jedoch maximal 4.000,- Euro von der Steuer abgesetzt werden. Umzugskosten absetzen ist seit 2003 für einen privaten Haushalt-Umzug möglich. Neben klassischen Dienstleistungen wie Waschen, Putzen, Rasenmähen oder Malern lässt das Finanzamt auch private Umzugskosten von der Steuer absetzen. Es zählt sie dann zu den sogenannten “haushaltsnahen Dienstleistungen”, geregelt im §35a des Einkommenssteuergesetzes (ESTG). Somit können Sie beim Umzug anfallende private Umzugskosten steuerlich geltend machen, selbstverständlich auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen.

Für Sie heißt das: Maximal akzeptiert das Finanzamt 3.000 Euro Kosten für Möbelpacker oder Transportleistungen. Davon könnten Sie dann 20 Prozent – maximal also 600 Euro – pro Jahr an Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Beachten Sie beim Umzug dabei aber zwei wichtige Punkte, um Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen zu können:

  • Sie müssen ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, Freunde oder Nachbarn als fleißige Helfer beim Umzug zählen nicht.
  • Sie müssen in der Regel beim Finanzamt die Rechnung des Umzugsunternehmen sowie den Überweisungsbeleg einreichen,  nicht belegte Barzahlungen reichen nicht. Ausführliche Informationen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie in einem Anwendungsschreiben vom Bundesfinanzministerium.

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