Umzug nach BUKG und LUKG

Umzug gemäß BUKG und LUKG Richtlinien

Wenn Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst umziehen, werden Ihnen die Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz ( BUKG ) oder dem Landesumzugskostengesetz ( LUKG ) erstattet.

Wir sind mit den allgemeinen Vorgaben des BUKG / LUKG bestens vertraut und erstellen Ihnen nach persönlicher Besichtigung des Umzugsgutes ein den Richtlinien entsprechendes und detailiertes Umzugsangebot inklusive der erforderlichen Umzugsgutliste.

Genießen Sie unseren individuellen Umzugsservice und vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin.

Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns jetzt an unter Telefon 0611 716500

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